Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann ließ Herr Baum darüber abstimmen, dem VfR Tüddern Mittel aus dem Baufonds zu gewähren, sofern die vollständige Erneuerung des Trainingsplatzes bzw. die Anlage eines neuen Sportplatzes an anderer Stelle nicht realisiert werden kann.

 


Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                  Max. Höhe

1 Verein                                              15 % der Materialkosten                       2.000 €

2 Vereine                                            20 % der Materialkosten                       4.000 €

3 Vereine                                            30 % der Materialkosten                       8.000 €

4 Vereine                                            40 % der Materialkosten                     10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Antrag des VfR 1912 Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 16.12.2009 beantragte der VfR 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2010 zur Erweiterung/Umgestaltung des oberen Trainingsplatzes (direkt parallel zum Messweg gelegen). Die Gesamtkosten der Maßnahme (u.a. Kosten für neue Randsteine) werden mit ca. 10.000 – 20.000 € veranschlagt. Dieser Antrag ist nach Mitteilung des Vorsitzenden des VfR als Alternativantrag zu einer ggf. vollständigen Erneuerung des Trainingsplatzes bzw. der Anlage eines neuen Sportplatzes an anderer Stelle für den VfR zu sehen.

 

Zunächst erläuterte Herr Corsten die weiteren Planungen des VfR Tüddern hinsichtlich einer ggf. vollständigen Erneuerung des Trainingsplatzes bzw. der Anlage eines neuen Sportplatzes an anderer Stelle. Wenn dies realisiert werde, werde der Verein die Mittel aus dem Baufonds sowie die Arbeiten des gemeindlichen Bauhofes zur Wiederherstellung der Abwassergräben – wie in der letzten Sitzungswoche beschlossen  - nicht in Anspruch nehmen. Der Beschluss zur Mittelgewährung aus dem Baufonds 2010 soll nur vorsorglich gefasst werden, so dass bei Nichtrealisierung des o.a. Ansinnens noch eine Mittelgewährung zur Erweiterung/Umgestaltung des oberen Trainingsplatzes (direkt parallel zum Messweg gelegen) erfolgen kann.

 

Herr Stassen erklärte sich im Namen der CDU-Fraktion mit der vor umschriebenen Verfahrensweise einverstanden.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion erklärte Herr Vromen sich ebenfalls mit der Verfahrensweise einverstanden. Er bemängelte lediglich, dass keine konkreten Kostenvoranschläge vorgelegt wurden.

 

Herr Grüters von der Fraktion Pro Selfkant stimmte dem ebenfalls zu.


Abstimmungsergebnis:                                            einstimmig