Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach einer kurzen Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dass die Kosten der Restaurierungsarbeiten für das Kriegerdenkmal in Millen zu 50 Prozent nach vorheriger Vorlage der Materialkostenrechnungen und nach Prüfung durch die Verwaltung bis zu einer Höchstgrenze von 3.100 € erstattet werden.


Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant beantragte mit Schreiben vom 3. September 2009, das Kriegerdenkmal in Millen zu restaurieren:

 

„Weil das Monument aus sehr weichem Stein gefertigt ist, zerfällt es zusehends. Um es zu erhalten, benötigt es dringend eine Überarbeitung.“

 

Grundlage für die Zuschussgewährung ist ein Ratsbeschluss vom 20.09.2001, wonach eine anteilige Bezuschussung der Materialkosten in Höhe von bis zu 3.100 EUR je Haushaltsjahr möglich ist.

 

Ein aktueller Ratsbeschluss zur Mittelverwendung für das Jahr 2010 liegt bisher nicht vor.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Baum verwies zunächst auf die Verwaltungsvorlage und  bat um Wortmeldungen.

 

Zunächst meldete sich Herr Stassen von der CDU-Fraktion zu Wort. Er begrüßte die Maßnahme und beantragte für die Restaurierung des Kriegerdenkmals in Millen einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.100 € zu gewähren, wie bereits in den vergangenen Jahren in anderen Ortschaften praktiziert.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion erklärte Herr Vromen, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Bezuschussung der Restaurierungsarbeiten seien. Er bat jedoch darum, den Tagesordnungspunkt zunächst zu vertagen, bis von der Ortschaft  Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

 

Herr Grüters erklärte im Namen der Fraktion Pro Selfkant, dass seine Fraktion den Antrag für förderfähig halte, er bat jedoch auch um Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge zur Restaurierung.

 

Herr Bürgermeister Corsten verwies auf den Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2001. Demnach werden in jedem Jahr die Materialkosten für die Restaurierung eines Kriegerdenkmals in einem Ort übernommen bis zu einer Höchstgrenze von 3.100 €. Vor Auszahlung des Zuschusses sind der Verwaltung die entsprechenden Materialkostenrechnungen vorzulegen. Der Ort erhält sodann 50 % der Kosten höchstens 3.100 €.


Abstimmungsergebnis:                                                        einstimmig