Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Sachverhalt:

Das Straßenverzeichnis ist gem. § 2 (1) Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Selfkant. Im Straßenverzeichnis fehlte bisher die Angabe über das Reinigungsintervall.

 

 

 

Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Selfkant vom 02.02.2009

 

Artikel 1

 

Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Selfkant wird vor „Aan Schniewind“ folgender Text vorangestellt:

 

„Ziffer 1

 

Gemäß § 2Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung wird die Reinigung der Fahrbahnen folgender Straßen den Eigentümern der an sie grenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt:“

 

Artikel 2

 

Im Straßenverzeichnis  wird nach „ Zur Viehweide“ wird folgender Text eingefügt:

 

 

 

 

„Ziffer 2

 

 Die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege ist - entsprechend dem Grad der Verschmutzung - mindestens einmal monatlich vorzunehmen.“

 

Herr Dr. Kambartel (Pro Selfkant) stellte den Antrag, für die stark befahrenen Straßen die Straßenreinigungspflicht aufzuheben, da dort die Bürger einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind.

 

Weiterhin führte das Ratsmitglied Boms aus, dass die vorgelegte Satzung nicht der Rechtsprechung entspricht und somit beanstandet werden müsste.

 

Nach kurzer Beratung schlug Herr Bürgermeister Corsten vor, die Angelegenheit zu prüfen und bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

 

Zunächst wurde über den Vertagungsantrag abgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

1 Enthaltung