Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung den Sportvereinen für einen Zeitraum von 3 Jahren – probeweise – jährlich 355,-- € je Sportplatz als Zuschuss zur Verfügung zu stellen und auf einen Verwendungsnachweis zunächst zu verzichten, da es im eigenen Interesse der Sportvereine liegen muss, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten Zustand zu erhalten.

 


Sachverhalt:

 

Nach der bisherigen Praxis wurde in jedem Jahr in einer festgelegten Reihenfolgen ein Sportplatz in der Gemeinde von der Firma, die die Mäharbeiten für die Gemeinde Selfkant durchführt, überarbeitet.

 

Vom FC Wanderlust Süsterseel wurde seinerzeit beantragt, dass nach Ablauf des Auftrages – mit dem Jahre 2009 – diese Überarbeitungsmaßnahmen nicht mehr durch Vergabe der Gemeindeverwaltung nach einer entsprechenden Ausschreibung durchgeführt wird, sondern den Vereinen für diese Maßnahme ein entsprechender zweckgebundener Zuschuss in angemessener Höhe zur Verfügung gestellt wird. Die Vereine sollen die Überarbeitung in Eigenregie übernehmen, organisieren, durchführen und dafür jeweils einen entsprechenden Zuschuss der Gemeinde erhalten.

 

Am 9. November 2009 fand zur Erörterung der Problematik eine Besprechung aller Fußballvorstände im Rathaus statt. Daran nahmen Vertreter des FC Wanderlust Süsterseel, des V.f.R. Tüddern und des SV Havert-Stein teil.

 

Die Vereinsvertreter sprachen sich dafür aus, dass der Betrag zur Überarbeitung der Sportplätze in Höhe von 2.500,00 € in jedem Jahr auf die einzelnen Sportplätze (7 Stück) verteilt wird. Die Vereine übernehmen die Überarbeitung der Sportplätze in Eigenregie und erhalten dafür einen anteiligen jährlichen Beitrag in Höhe von 355,00 €/pro Sportplatz.

 

Der Vorstand des SV Höngen/Saeffelen, der an der Besprechung nicht teilgenommen hat, erklärte sich mit dieser Regelung einverstanden.

 

Sind die Zuschüsse mit Gegenleistungen des Vereins  verbunden (Verwendungsnachweis), haben die Zuschüsse Entgeltcharakter, man spricht von unechten Zuschüssen. Umsatzsteuerlich unterliegen unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer.

 

Hinsichtlich der Überarbeitung der Sportplätze wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass befürchtet werde, dass die Mittel ohne Verwendungsnachweis aufgrund der fehlenden Fachkunde im Verein und der geringen Höhe der Zuschüsse nicht immer zweckentsprechend eingesetzt werden.

 

Die Vereine sicherten jedoch den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel zu. Schließlich wurde vereinbart, dem zuständigen Ausschuss vorzuschlagen, die vorgenannte Regelung eines jährlichen Zuschusses übergangsweise für drei Jahre einzuführen; ein Verwendungsnachweis soll zunächst nicht gefordert werden.

 

Zunächst verwies  Herr Neiß auf die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Willi Peters erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zu folgen, da die Vereine sich darauf geeinigt haben 355,00 €  jährlich pro Platz für die Überarbeitung der Sportplätze zu erhalten.

 

 

Im Namen der CDU-Fraktion erklärte Herr Ruers, dem Willen der Vereine zu folgen und ihnen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 355,00 €/pro Platz - wie von der Verwaltung vorgeschlagen – zu gewähren.

 

Herr Neiß ergänzte hierzu, dass er an der Besprechung der Sportvereine teilgenommen habe und diese sich übereinstimmend für die o.a. Regelung ausgesprochen hätten, da sie mit der bisherigen nicht mehr zufrieden waren.

 

Nach einer kurzen Diskussion ließ Herr Neiß über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                       einstimmig