Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit dem in der Anlage zur Einladung beigefügten Schreiben vom 31. Dezember 2018 fordert der Antragsteller, dass sein (ebenfalls als Anlage beigefügtes) Schreiben vom 06. Mai 2018 als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW behandelt wird. Es wird in diesem Zusammengang auf die Sitzungsvorlagen 533/2019 und 534/2019 verwiesen.

 

Das besagte Schreiben vom 06. Mai 2018 wurde seinerzeit nicht zuletzt wegen des fehlenden Hinweises auf § 24 GO NRW, sondern vorrangig wegen der Überschrift des letzten Absatzes als Bewerbung zur Fortschreibung des Ortslagen-Atlas 1991 gewertet. Auch wenn die Gemeinde auf unaufgefordert eingereichte Angebote oder Bewerbungen nicht reagieren muss, wurde in diesem Fall die Bewerbung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Juli 2018 im nicht öffentlichen Teil unter dem Titel Auftragsvergabe zur Tagesordnung gestellt (vgl. Sitzungsvorlage 448/2018). Eine schriftliche Reaktion an den Antragsteller war auch nach Beschlussfassung entbehrlich.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller sein Bewerbungsschreiben zur Fortschreibung des Ortslagen-Atlas 1991 vom 06. Mai 2018 nunmehr explizit als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW deklariert, können bei einer weiten Auslegung auf der ersten Seite unter der Überschrift „Ortslagen-Satzungen nach § 34“ neben der Hinleitung zu seiner Bewerbung folgende Anregungen entnommen werden:

 

·         „Ortslagensatzungen sind ein wichtiges, hilfreiches und kostengünstiges Instrument zur Bauleitplanung“

·         „Für den Bürger sollten „Ortslagensatzungen“ sichtbar sein, weil diese zusammen mit dem jeweils gültigen FNP bestehendes Planungs- und Baurecht klären.“

·         „..historische und aufgefüllte BP aufzuheben und das Gebiet „Wiederbeleben“ zu lassen nach § 34 BauGB, so dass noch bestehende Baulücken nach § 34 und Bebauung beurteilt und genehmigt werden können und die BP-Liste dafür kürzer wird.“

 

Herr Bürgermeister Corsten verwies auf die Sitzungsvorlage.

 

Abschließend ließ er über die Kenntnisnahme abstimmen.


Die Anregungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.