Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit dem der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 31. Dezember 2018 fordert der Antragsteller, dass sein (ebenfalls als Anlage beigefügtes) Schreiben vom 05. Juni 2018, obschon er es selbst als „Angebot zum Überflutungsschutz der Ortslage Schalbruch“ bezeichnet, als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW behandelt wird. Es wird in diesem Zusammengang auf die Sitzungsvorlagen 533/2019 und 534/2019 verwiesen.

 

Das besagte Schreiben vom 05. Juni 2018 wurde seinerzeit nicht zuletzt wegen des fehlenden Hinweises auf § 24 GO NRW als Angebot zur Erarbeitung eines Überflutungsschutzes für die Ortslage Schalbruch gewertet, was der Antragsteller im ersten Absatz seines Schreibens vom 31. Dezember 2018 nochmals bestätigt. Auch wenn die Gemeinde auf unaufgefordert eingereichte Angebote oder Bewerbungen nicht reagieren muss, wurde in diesem Fall das Angebot in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Juli 2018 im nicht öffentlichen Teil unter dem Titel Auftragsvergabe zur Tagesordnung gestellt (vgl. Sitzungsvorlage 465/2018). Eine schriftliche Reaktion an den Antragsteller war auch nach Beschlussfassung entbehrlich.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller sein Angebot zur Erarbeitung eines Überflutungsschutzes für die Ortslage Schalbruch vom 05. Juni 2018 nunmehr explizit als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW deklariert, können dem Schreiben bei einer weiten Auslegung folgende Anregungen entnommen werden:

 

  • Zu I. Heidfeld: Die Höhen- und Falllinien im oberliegenden Abflussgebiet sind eindeutig zu definieren, das bestehende Rückhaltebecken am Bebauungsrand war zu klein, aber wirksam. Mit verhältnismäßig kleinen Erd- und Tiefbaumaßnahmen lassen sich oberhalb der Bebauung Sammel- und Ableitungsmaßnahmen schaffen zur Rückhaltung aus der Bebauung und bis der dortige Niederschlag abgeflossen ist.“

 

  • Zu II. Hochstraße: Hier ist die geomorphologische Situation sehr viel indifferenter mit den dortigen Höhen- und Falllinien, um den Abfluss des Außengebietes in die Vorflut „Hochstraße“ aufzuhalten.

 

  • „…die Problemlösungen sind nicht mit den Kanälen der Ortsentwässerung nicht zu finden.“

 

  • „Das südlich an Selfkant angrenzende südlimburgische Hügelland bietet für die dortigen Ortschaften, manche von der zuständigen Waterschap Limburg geplanten und gebauten Beispiele an Überflutungsschutzmaßnahmen.“

 

Herr Bürgermeister Corsten verwies auf die Verwaltungsvorlage.

 

Nachdem keine Wortmeldungen getätigt wurden, ließ Herr Corsten über die Kenntnisnahme abstimmen.

 


Die Anregungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.