Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Nach eingehender Prüfung wird beschlossen, die vorgetragenen Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und an der bestehenden Planung festzuhalten.

 


Sachverhalt:

 

Im Anschluss an den Verhandlungstermin zur Klage gegen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Selfkant und Gangelt vom 15. Januar 2018 (vgl. Sitzungsvorlage 534/2019) fand die mündliche Verhandlung zur Klage gegen das Regenrückhaltebecken in Schalbruch statt. Da sich die Kammer bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im Parallelverfahren bezog, wird an dieser Stelle auf die Ausführungen in Sitzungsvorlage 534/2019 verwiesen.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht auch in diesem Verfahren die Klage als Antrag nach § 24 GO NRW auslegt. Vor diesem Hintergrund wurde auch hier seitens der Gemeinde die Verpflichtung übernommen, die Beschwerden des Klägers gemäß seiner Eingaben vom 16. August 2017 und 07. Juli 2018 (Anlage) als Bürgeranträge nach § 24 GO NRW zu behandeln und unverzüglich, d.h. bis zur nächsten Sitzung, dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Der Kläger erklärte auch in diesem Verfahren den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.  

   

 

Hinweis:

§ 24 GO NRW ist dem Petitionsrecht des Artikels 17 GG nachgebildet und stimmt mit dessen Inhalt weitgehend überein. Die Vorschrift gibt dem Bürger im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass der Rat bzw. der nach der Hauptsatzung zuständige Ausschuss sich mit dem Antrag sachlich befasst und ihm, d.h. dem Bürger, der den Antrag gestellt hat, das Ergebnis dieser Prüfung mitteilen lässt.

 

Für das Petitionsrecht ist anerkannt, dass die Eingabe sachlich geprüft und in einer Weise beschieden wird, aus der ersichtlich ist, wie die Eingabe behandelt worden ist. Eine besondere Begründungspflicht besteht insoweit nicht. Auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Anliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle, so dass der Antragsteller keiner Anspruch darauf hat, mitgeteilt zu bekommen, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis der Ausschuss Sachaufklärung betrieben hat.

 

 

Die beiden Schreiben vom 16. August 2017 und 07. Juli 2018 sind als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat nunmehr für die darin enthaltenen Anregungen und Beschwerden die Art und den Umfang der sachlichen Prüfung festzulegen.

 

 

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergaben zum Bau des Regenrückhaltebeckens in Schalbruch sowohl in der nächsten Sitzung des Verkehr-, Bau- und Umweltausschuss als auch in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung unter den Sitzungsvorlagen 530/2019 und 531/2019 zur Tagesordnung stehen.

 

Herr Bürgermeister Corsten verwies auf das in dieser Angelegenheit eingegangene Schreiben vom 11.02.2019.

 

Herr Meiers erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass nach eingehender Beratung der Angelegenheit in der Fraktion beschlossen wurde,  dass die Anregungen und Bedenken zurückgewiesen  werden und an der bestehenden Planung festgehalten wird.

 

Herr Corsten erteilte Herrn Schmell zur Formulierung der Beschlussempfehlung das Wort.

 

Anschließend ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen..


Abstimmungsergebnis:                                                                              20 Ja-Stimmen

                                                                                                                               1 Enthaltung