Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen die Bebauungspläne

 

Nr.  1 - Tüddern, gegenüber dem Rathaus -, 5. Änderung

Nr.   3 - Havert, Auf den Hoecken -, 5. Änderung

Nr.   4 - Tüddern, Am Höfgen -, 6. Änderung

Nr.   7 - Millen, 1. Änderung

Nr.   8 - Süsterseel - Am Sportplatz -, 2. Änderung

Nr.   9 - Süsterseel - Waldstraße -, 2. Änderung

Nr. 10 - Hillensberg - Im Langental -, 1. Änderung

Nr. 11 - Höngen - An Dilia -, 1. Änderung

Nr. 13 - Tüddern - Kirchenfeld -, 3. Änderung

Nr. 20 - Hillensberg, Am Obersthof -, 3. Änderung

Nr. 22 - Schalbruch - Heidfeld -, 3. Änderung

Nr. 25 - Saeffelen - Auf dem Bildersträßchen -, 3. Änderung

Nr. 26 - Tüddern - An der Sandgrube -, 5. Änderung

Nr. 27 - Süsterseel - Alte Bahn -, 3. Änderung

Nr. 28 - Höngen - Biesener Feld -, 3. Änderung

Nr. 32 - Tüddern - In der Raute -, 1. Änderung

Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp -, 2. Änderung

Nr. 5/98 - Wehr - Kuhweide -, 3. Änderung

 

zu ändern und die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:

 

Geländehöhen

 

Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe  (BP) sind zulässig.“

 


In letzter Zeit häufen sich die Beanstandungen des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg (Bauordnungsamt) hinsichtlich der in Neubaugebieten vom Grundsatz her genehmigungspflichtigen Geländeerhöhungen.

Diese Beanstandungen haben letztlich ihre Ursache darin, dass zur Erschließung notwendige Geländeaufschüttungen erfolgt sind, deren Folgen im jeweiligen Bebauungsplan seinerzeit keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, alle rechtsgültigen Bebauungspläne zu ändern und die textlichen Festsetzungen dieser Pläne um eine allgemeine Festsetzung hinsichtlich der Geländehöhen entsprechend dem beiliegenden Antrag der CDU – Fraktion zu ergänzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

24 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen