Beschluss:
Es wurde beschlossen die Bebauungspläne
Nr. 1 - Tüddern, gegenüber dem Rathaus -, 5. Änderung
Nr. 3 - Havert, Auf den Hoecken -, 5. Änderung
Nr. 4 - Tüddern, Am Höfgen -, 6. Änderung
Nr. 7 - Millen, 1. Änderung
Nr. 8 - Süsterseel - Am Sportplatz -, 2. Änderung
Nr. 9 - Süsterseel - Waldstraße -, 2. Änderung
Nr. 10 - Hillensberg - Im Langental -, 1. Änderung
Nr. 11 - Höngen - An Dilia -, 1. Änderung
Nr. 13 - Tüddern - Kirchenfeld -, 3. Änderung
Nr. 20 - Hillensberg, Am Obersthof -, 3. Änderung
Nr. 22 - Schalbruch - Heidfeld -, 3. Änderung
Nr. 25 - Saeffelen - Auf dem Bildersträßchen -, 3. Änderung
Nr. 26 - Tüddern - An der Sandgrube -, 5. Änderung
Nr. 27 - Süsterseel - Alte Bahn -, 3. Änderung
Nr. 28 - Höngen - Biesener Feld -, 3. Änderung
Nr. 32 - Tüddern - In der Raute -, 1. Änderung
Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp -, 2. Änderung
Nr. 5/98 - Wehr - Kuhweide -, 3. Änderung
zu ändern und die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:
Geländehöhen
Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“
In letzter Zeit häufen sich die Beanstandungen des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg (Bauordnungsamt) hinsichtlich der in Neubaugebieten vom Grundsatz her genehmigungspflichtigen Geländeerhöhungen.
Diese Beanstandungen haben letztlich ihre Ursache darin, dass zur Erschließung notwendige Geländeaufschüttungen erfolgt sind, deren Folgen im jeweiligen Bebauungsplan seinerzeit keine Berücksichtigung gefunden haben.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, alle rechtsgültigen Bebauungspläne zu ändern und die textlichen Festsetzungen dieser Pläne um eine allgemeine Festsetzung hinsichtlich der Geländehöhen entsprechend dem beiliegenden Antrag der CDU – Fraktion zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen