Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird in der der Einladung als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Prüfungsbericht zur überörtlichen Prüfung 2018 empfohlen, dass die Gemeinde für zukünftige selbst durchzuführende Erschließungsmaßnahmen die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen anpassen soll.

 

Die angepasste Erschließungsbeitragssatzung ist ebenso als Anlage beigefügt, wie die bislang geltende Satzung.

 

Hinweis:

Die Erschließungsbeitragssatzung wurde letztmalig vor ca. 20 Jahren bei der Entwicklung des Baugebietes BP-Nr. 13 - Tüddern, Am Kirchenfeld angewendet.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig