Sitzung: 14.02.2019 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 522/2019
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – mit Begründung und Umweltbericht und der in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt
die Gemeindevertretung die Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27
– Süsterseel, Alte Bahn – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem der
Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
27 „Alte Bahn“ gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines
Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt
des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand
am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sogenannten Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche, sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sogenannten Etikettenschwindels in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlug die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – beschlossen.
Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2
Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 49 -51/2014 vom 21. Dezember
2014 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018
vom 1. Juli 2018 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufhebungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 2. Juli 2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn -
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Oktober 2018 beraten und
beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018
vom 28. Oktober 2018 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3
Abs. 2 BauGB, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 –
Süsterseel, Alte Bahn – mit Begründung und Umweltbericht sowie den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 5. November 2018 bis einschließlich 7.
Dezember 2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Selfkant bzw. über das
Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 31.
Oktober 2018 zum Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 –
Süsterseel, Alte Bahn – nebst Begründung und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Aufhebungsentwurf zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn –
in der Zeit vom 5. November 2018 bis einschließlich 7. Dezember 2018 im Rathaus
in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018 vom 28. Oktober 2018
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36273
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle in der Einladung als (Anlage 1) zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - aufgeführten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle in der Einladung als (Anlage
2) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte
Bahn – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw.
§ 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Diskussion, ließ der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C.1 C.2 D
Ja- Stimmen: 19 19 19
Nein- Stimmen: 0 0 0
Enthaltungen: 1 1 1