Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Antrag wurde zurückgenommen

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.11.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant so zu ändern, dass die verbindliche Festlegung eines Zeitraumes zur Erstellung und Hinterlegung von Sitzungsprotokollen in der Geschäftsordnung

 

Die Festlegung von Fristen in einer Geschäftsordnung hat den Sinn einer geordneten Normierung sowie eines formgebundenen Ablauf einer Sitzung der  Gemeindevertretung oder eines Ausschusses. Beispielweise soll die rechtzeitige Vorlage der Einladung die vernünftige Vorbereitung der Gremiumsmitglieder zur Sitzung sichern. Dies geschieht mit der Konsequenz, dass die Nichteinhaltung dieser Formvorschriften zu einem rechtlichen Mangel führt, der wiederum letztlich je nach Verletzung dieser Formvorschriften zur  Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse in der Sitzung führen kann.

 

Würde man nun beispielsweise ein solches Formerfordernis in die Geschäftsordnung aufnehmen, so wäre in diesem Fall zu klären, welche rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Formerfordernisses folgen würden. Ein mögliches Problem könnte  beispielsweise die Erkrankung eine/s Schriftführer/in nach der Sitzung darstellen.

 

Eine solche Formvorschrift könnte unter Umständen wie folgt in die Geschäftsordnung aufgenommen werden: „Die Niederschriften zu Sitzungen der Gemeindevertretung sollten, wenn möglich, nach fünf Werktagen zur Einsicht zur Verfügung stehen; die Niederschriften der Ausschüsse sollten 48 Stunden vor Sitzung der Gemeindevertretung zur Verfügung stehen.“

 

Dies wird jedoch dazu führen, dass zwischen Ausschusssitzung und Gemeindevertretung eine entsprechende Zeitspanne von ca. 15 Werktagen eingehalten werden sollte, damit auch bei Ausfällen des Schriftführers durch Urlaub, Krankheit oder dergleichen sichergestellt ist, dass die Niederschriften rechtzeitig zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen.  Da die Schriftführer/in auch als Sachbearbeiter in den Fachabteilungen tätig sind, werden die Niederschriften neben ihrer täglichen Arbeit gefertigt.

 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass ein solches Formerfordernis die Flexibilität der Verwaltung einschränken wird und zu längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen führen wird.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt. Hierüber wurde eingehend diskutiert.

 

Schlussendlich wurde sich darauf geeinigt, dass der Antrag zurückgenommen wird. Der Bürgermeister sagte für die Verwaltung die Regelung zu, dass die Niederschriften zu Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn möglich, nach fünf Werktagen zur Einsicht zur Verfügung stehen sollten; die Niederschriften der Ausschüsse sollten 48 Stunden vor Sitzung der Gemeindevertretung zur Verfügung stehen, soweit dies möglich ist.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Entfällt, Antrag wurde zurückgenommen