Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren hat ergeben, dass diese auch für das Jahr 2019 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2018 erhoben werden können. Die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant vom 14.12.2016 behält damit ihre Gültigkeit.

 

Die Grundgebühren des Kreises Heinsberg steigen zum 01.01.2019 von 6,68 Euro je Einwohner auf 7,10 Euro je Einwohner, die Sonderabfallgebühr steigt von 0,75 Euro auf 0,80 Euro je Einwohner, die Gewichts- bzw. Leistungsgebühr steigt von 119,00 Euro auf 129,00 Euro je Tonne.

Die Altpapiererlöse werden ab dem 01.01.2019 zu 65% vom Kreis an die Kommunen ausgeschüttet; bislang beträgt der Anteil des Erlöses 50%.

Die Entsorgungskosten der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, wie auch die der Firma Schlun Umwelt GmbH für die Grünschnittannahme bleiben konstant.

 

Aus dem Jahr 2015 steht noch ein Überschuss in Höhe von 18.187,14 Euro zur Verfügung, der gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW innerhalb von vier Jahren auszugleichen ist. Darüber hinaus ist noch ein Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 26.127,54 Euro vorhanden, der mit einem Anteil von 13.521,86 Euro in die Kalkulation 2019 eingeflossen ist, so dass die Abfallgebühren weiterhin konstant bleiben können.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig