Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesgeskamp – zu ändern und im Rahmen der 1. Änderung die textlichen Festsetzungen wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Weiterhin wird die Verwaltung angewiesen, für die nächste Sitzungsrunde eine gleich lautende Sitzungsvorlage für die übrigen Bebauungsplangebiete zu erarbeiten.

 


Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesgeskamp – legt in seiner zeichnerischen Darstellung u.a. auf den Baugrundstücken eine hintere „Baugrenze“ fest. Gemäß § 23 der Baunutzungsverordnung dürfen, wenn eine Baugrenze festgesetzt ist, Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.

 

Ein Bewohner des Plangebietes beantragt nunmehr eine Änderung des Bebauungsplanes, da er eine überdachte Terrasse errichten möchte, die die hintere Baugrenze überschreitet.

 

Er beantragt, die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung eines Wintergartens und/oder einer überdachten Terrasse wird zugelassen.“

 

Die Fraktion der CDU im Rat der Gemeinde Selfkant hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Der CDU-Antrag bezieht sich jedoch nur auf die Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

24 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen