Beschlussvorschlag:

In Anbetracht der besonderen Förderlage und unter Berücksichtigung der in einigen Bereichen ohnehin im Gebäude in naher Zukunft anstehenden Maßnahmen erteilt der Rat der Gemeinde Selfkant dem Bürgermeister die Ermächtigung  den Antrag bei der Bezirksregierung einzureichen und die entsprechende Kok-Finanzierungserklärung abzugeben.

 


Sachverhalt:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit aktuellem Stand vom 25.09.2018 ein Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ aufgelegt.

Für die fünf Elemente: Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Fonds, Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis stehen in diesem Jahr knapp 11 Millionen € bereit; für das Jahr 2019 sind im Entwurf des Haushaltsplans 28,76 Millionen € vorgesehen.

 

Die Heimatvereinigung Selfkant e.V. hat bereits mehrfach angeregt, das Gebäude der Propstei in Millen so herzurichten, dass alle gesammelten Artefakte und Schriftstücke heimatbezogener Geschichte einmal zentral dort aus- und dargestellt werden können. Zum großen Teil müssen diese Unterlagen heute noch in privaten und für Dritte nicht zugänglichen Räumlichkeiten verstaut werden, das der Platz in der Propstei einfach nicht ausreicht.

In diesem Zusammenhang hat die Heimatvereinigung seinerzeit auch Grundrisse erstellen lassen, wie das Gebäude in diesem Rahmen zukünftig genutzt werden könnte.

Diese Ideen der Heimatvereinigung sind in der Verwaltung inzwischen verifiziert und im „Leitstrahl Westzipfel“ ausgearbeitet worden.

 

Im Zuge der jetzt ggf. möglichen Förderung über das Programm „Heimat-Zeugnis“ eröffnet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, unter erheblicher Einsparung eigener für die erforderliche bauliche Maßnahme aufzubringender Mittel das „Haus der Westgrenze“ in der Propstei zu verwirklichen.

Mit dem Heimatzeugnis unterstützt die Landesregierung diejenigen, die sich in besonderer Weise um solche Orte, Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat Kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und besonders interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren (Zitat aus dem Förderprogramm).

 

 

Daraus wird deutlich, dass die für die Propstei anstehenden Planungen exakt von diesem Programm erfasst werden. Darauf fußend hat der Bürgermeister mit dem zuständigen Dezernat 35 der Bezirksregierung Köln fernmündlich Kontakt aufgenommen; dort wurde das Vorhaben ebenfalls als in diesem Rahmen förderwürdig eingestuft.

Aus dem anliegenden Formantrag und den dazu erhobenen Kostenberechnungen wird deutlich, dass es sich um ein Antragsvolumen in Höhe von  brutto 554.634,78 € handelt, das entsprechend den Förderbestimmungen für kommunale Antragsteller mit 80 % = 441.707,83 € bezuschusst wird.

Im Rahmen des Vorhabens soll die Propstei in Gänze für das „Haus der Westgrenze“ über entsprechende Räumung der bisher genutzten Wohnung und diverse Baumaßnahmen, die in der Kostenberechnung einzeln dargestellt sind, zur Verfügung stehen. Dabei bleibt das Trauzimmer wie bisher im Erdgeschoss auch nach Umbau erhalten, während die eigentlichen Räumlichkeiten für die Historie in den übrigen Räumlichkeiten des Erdgeschosses und im gesamten Obergeschoss vorgehalten werden sollen.

 

Mit dem Dezernat 35 der Bezirksregierung Köln besteht nach Anfrage durch den Bürgermeister Einvernehmen, dass im Benehmen mit dem Ministerium die Frage erörtert werden soll, ob auch eine Antragstellung der Heimatvereinigung zu diesem Vorhaben realistisch möglich ist. Dies hätte den  Vorteil einer 90%igen Förderung. Die Aussichten auf einen positiven Bescheid hierzu werden allerdings allgemein als nicht besonders erfolgversprechend  eingeschätzt, weil nicht die Heimatvereinigung sondern die Gemeinde Eigentümer des Gebäudes ist.

 

Die Ko-Finanzierung mit insgesamt 110.T€ erstreckt sich über drei Jahre und führt haushaltsmäßig zu keinen außerordentlich hohen Belastungen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, in wieweit Eigenleistung und ggf. auch Abrechnungsmodalitäten der Ingenieurwerke ähnlich wie bei der Städtebauförderung und der Dorferneuerung 2018 zu konkreten finanziellen Minderaufwendungen bei der Ko-Finanzierung führen könnten. Dies wird auf Veranlassung des Bürgermeisters z. Z. beim Ministerium Stabstelle „Heimat“ hinterfragt.

Die Heimatvereinigung Selfkant e.V. wurde zuletzt am 07.12.2018 im Rahmen der Jahreshauptversammlung vom Bürgermeister über das Vorhaben und den Förderantrag unterrichtet und hat mit einem einstimmigen  Votum  die Unterstützung dieser Maßnahme beschlossen.

 

Nach ausführlicher Erläuterung des Bürgermeisters, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig