Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

  1. Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 4, Nrn. 65, 66, 426 und 428 einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Hierbei soll die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Dorfmischgebiet“, „Flächen für Wald“ und „Wasserflächen“ in „Wohnbaufläche“, „private Grünflächen“ sowie „Flächen für Wald“ geändert werden,

 

  1. Zu dem unter 1. benannten Verfahren

 

·         die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

·         die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern,

 

 

sowie den Bürgermeister zu ermächtigen,

 

mit der Investorengemeinschaft Eurosteen GmbH und Beyers Immobilien GmbH einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB nebst zugehörigem Erschließungsvertrag – entsprechend den Verträgen mit der EGS - zwecks Durchführung des genannten Planverfahrens und der Erschließung des Plangebietes „Tüddern-Süd, Hinter der Gärtnerei“ zum Abschluss vorzubereiten.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Investorengemeinschaft Eurosteen GmbH und Beyers Immobilien GmbH, Suestrastraße 85, 52538 Selfkant-Süsterseel hatte bereits im Jahr 2016 erstmalig die Entwicklung und Erschließung  eines Teilbereiches des Geländes der ehemaligen Gärtnerei in Selfkant-Tüddern beantragt und diesen Antrag, der in der Einladung als Anlage beigefügt ist, nach Konkretisierung der Planung nunmehr wiederholt (Die Nennung der Namen erfolgt auf ausdrückliche Genehmigung der Investoren).

 

Die Gemeindevertretung hatte bereits in der Sitzung vom 09. Juni 2016 den Einleitungsbeschluss gefasst und der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant, der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie dem Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant zugestimmt.

 

Geplant ist die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern und hochwertigen barrierefreien Wohnungen. Die Planungsabsichten wurden bereits mit der Bezirksregierung Köln im Jahre 2013 erörtert. Hierzu wurde das Einvernehmen durch die Bezirksregierung Köln Verfügung vom 08. Oktober 2013 (Az.: 32/62.6.-1.15.06) mit Maßgabe erteilt, dass sich die bauliche Entwicklung auf das Flurstück Nr. 65 und einem kleineren Teil des Flurstückes Nr. 66 mit einer Größe von rd. 1,05 ha beschränkt. Die restlichen Flächen des Flurstückes Nr. 66 und die Gesamtfläche des Flurstückes Nr. 412 (neu: 426) sollen entsiegelt werden und zu Zwecken der Kompensation für den mit der Bebauung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft dienen. Zwischenzeitlich wurde die Planung weiter konkretisiert und hierzu durch die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 3. August 2018, Az. 32.62.6-1.15.06, das Einvernehmen erteilt.

 

 

 

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Selfkant Nr. 48 – Tüddern-Süd, Hinter der Gärtnerei - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen in Tüddern-Süd geschaffen werden. Angestrebt wird die Erschließung eines Teilbereiches einer ehemaligen Gärtnerei in der Gemarkung Tüddern, Flur 4, Nrn. 426, 63 (neu: 428), 65 und 66. Von den Flächen soll nur das Flurstück Nr. 65 und der nördliche Abschnitt des Flurstückes Nr. 66 für eine Wohnnutzung herangezogen werden. Die restlichen Flächen des Flurstückes Nr. 66 und die Gesamtfläche des Flurstückes Nr. 426 sollen entsiegelt werden und zu Zwecken der Kompensation für den mit der Bebauung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft dienen.

 

Die Investorengemeinschaft erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Gegenstand im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:

 

  1. Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 4, Nrn. 65, 66, 426 und 428 einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Hierbei soll die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Dorfmischgebiet“, „Flächen für Wald“ und „Wasserflächen“ in „Wohnbaufläche“, „private Grünflächen“ sowie „Flächen für Wald“ geändert werden,

 

  1. Zur Umsetzung des Vorhabens mit der Investorengemeinschaft Eurosteen GmbH und Beyers Immobilien GmbH als Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einen Erschließungsvertag zum Abschluss vorzubereiten.

 

Die der Bauleitplanung zugrunde liegende Kanal-und Straßenplanung wurde zu Beginn der Sitzung vom Planungsbüro eingehend erläutert.

 

Die entsprechenden Planunterlagen zu diesem Bauleiplanverfahren sind unter

 

http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=27856

 

abrufbar.

 

Nach reger Diskussion wurde mitgeteilt, dass folgende Punkte in der weiteren Planung Berücksichtigung finden:

 

-          Die Erschließung des Baugebietes während der Bauphase, hierzu gehört auch das Anfüllen der Grundstücke bis auf den im Bebauungsplan angegebenen Bezugspunkt für die Oberkante des Geländes, welches durch den Investor herzustellen ist, und das Andienen der Baustellen nach Veräußerung der Grundstücke, ist über die hochfrequentierte Neustraße nicht möglich, hierzu soll eine Alternative gefunden werden, z.B. eine separate Baustraße, die im südlichen Teil des Gebietes über die Sittarder Straße angefahren wird.

 

-          Der vorhandene Boden im Bereich des Plangebietes soll auf Scherben  etc. untersucht und bei Bedarf gesäubert werden, so dass die späteren Grundstücke den Käufern rückstandslos übergeben werden können.

 

-          Die Erschließung des neuen Baugebietes, durch eine rechts vor links Situation im Einfahrtsbereich ist zu überdenken, hier soll erneut Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt gehalten werden,  ob eine alternative Verkehrsführung besser und möglich wäre.

 

-          Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb des angrenzenden Sportplatzes durch das neue Baugebiet nicht weiter eingeschränkt wird.

 

-          Es ist sicherzustellen, dass durch die Anhebung des Geländes im Bereich des Baugebietes, dass anfallende Niederschlagswasser auf eigenem Grund und Boden versickert, oder kontrolliert abgeleitet wird. Es darf unter keinen Umständen eine Ableitung auf Angrenzergrundstücke erfolgen.

 

-          Es wurde darauf hingewiesen, dass bei stärkeren Regenereignissen, in der Neustraße  der Wasserpegel soweit ansteigt, dass das Regenwasser, welches vom vorhandenen Kanalsystem nicht mehr aufgenommen werden konnte, auf das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Ruers durch eine Geländemodulation abgeleitet wurde.

Dies ist in der aktuellen Entwurfsplanung nicht mehr berücksichtigt worden und muss im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.

Hierbei ist eine bauliche Lösung zu überlegen, die gewährleistet, dass das überschüssige Regenwasser auf der Neustraße weiterhin in den Bereich des ehemaligen Gärtnereigeländes ablaufen kann und somit den Bestand nicht gefährdet.

 

-          Desweitern wurde angeregt, eine Regelung in den Erschließungsvertrag mit einfließen zu lassen, so dass der Gemeinde Selfkant keine Folgekosten durch das entstehende Schmutzwasser- Hebewerk, sofern es der Gemeinde Selfkant übertragen wird, entstehen.

 

-          Das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan soll angepasst werden, und zwar sollen pro Grundstück nur zwei Wohneinheiten erlaubt werden, außer im östlichen Bereich des Gebietes. Deswegen muss hier die Bezeichnung des Baufensters verändert und angepasst werden. 

 

Der Ausschussvorsitzende ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Punkt 1: Einstimmig mit einer Enthaltung

 

Punkt 2: Einstimmig