Sitzung: 27.11.2018 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 497/2018
Beschlussvorschlag:
D Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt
die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten Verfahren als Satzung. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08. Juni 2018 beantragte der Verein „Ues Tüddere e.V.“, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – dahingehend zu ändern, dass Fremdwerbung im Bebauungsplangebiet (auf den ersten beiden Feldern der Gabionenwand) erlaubt wird.
Die Verfahrenskosten der Änderung werden vom Antragsteller übernommen.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit
gegeben, gemäß § 3 Abs. BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit Begründung in der Zeit vom 15. Oktober
2018 bis einschließlich 16. November 2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder
über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 8. Oktober 2018 wurden, unter Fristsetzung bis zum 16. November 2018,
von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem
Rohrweg – nebst Begründung in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich
16. November 2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das
Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden.
Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr.
36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Die
entsprechenden Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?38218
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs.
2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag,
der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende
Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a –
Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle
(Anlage 1) zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit Begründung sowie der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
C.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
C.2 Die in der Einladung als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Nach kurzer
Diskussion, leiß der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C.1 C.2 D
Ja- Stimmen: 10 10 10
Nein- Stimmen: 8 8 8
Enthaltungen: 2 2 2