Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt das Rechnungsergebnis Gebührenhaushalt „Friedhof“ 2017“ sowie die Kalkulation 2019 zur Kenntnis. 

 


Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Danach (§ 6 (2) Satz 3 KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen.

(siehe auch Vorlage 399/2017)

 

Der Gebührenhaushalt Friedhof 2017 ist ausgeglichen. Es wurden dazu zum Ausgleich des Haushalts 6.329,76 € aus dem Überschuss aus dem Jahre 2015 entnommen. 

 

Der noch aus dem Jahr 2015 verbleibende Überschuss in Höhe von 46.926,05 € ist demnach zwingend im Gebührenjahr 2019 zu verwenden. Die Summe soll dafür eingesetzt werden, die Friedhofswege auf den Friedhöfen in Wehr und Höngen instand zu setzen und auszubessern.

 

Änderungen bei den Friedhofsflächen wurden in der Kalkulation für 2019 berücksichtigt. Eine Vorhaltefläche auf dem Friedhof in Wehr in der Größe von ca. 330 m² wird jetzt belegt und wird somit gebührenpflichtig.

 

Durch den Erweiterungsbau des Dorfgemeinschaftshauses in Saeffelen sind ca. 400 m² des Ehrenfriedhofs weggefallen.

 

Kleine Verschiebungen ergaben sich bei den Zahlen der durchschnittlichen Bestattungsarten.

 

Die Änderungen der Flächen und die Zahlen der Bestattungsarten wurden bei der Kalkulation für 2019 berücksichtigt. 

 

Allerdings sind die Veränderung marginal und haben keinen erkennbaren Einfluss auf die Kalkulation Die derzeitige Gebührentarif ist nach wie vor kostendeckend. Die vollständige Kalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bürgermeister ließ nach Beantwortung kurzer Rückfragen durch Herrn Bienwald über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig