Die Gemeindevertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung einen Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 GO der Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Zunächst ist die Anzahl der Stellvertreter zu regeln. Anschließend sind nach § 50 Abs. 2 die Stellvertreter zu bestimmen.
Herr Schürgers (CDU/FDP) stellte den Antrag, die Anzahl der Stellvertreter auf einen festzulegen und schlug gleichzeitig Herrn Heinz-Hubert Ruers vor.
Hierüber wurde abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig