Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und stimmt einer

Verlängerung der Abbaufrist bis zum 31. Dezember 2031 und der Rekultivierung bis zum 31. Dezember 2035 für die Abgrabung auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 10, Nr. 70 - 75 nicht zu.

 

Die Gemeindevertretung würde einem neuen Antrag mit einer Abbaufrist bis zum 31.12.2025 und einer Rekultivierung bis zum 31.12.2030 zustimmen. Für den Fall, dass die Gemeinde Selfkant bei einem solchen Antrag erneut vom Kreis Heinsberg beteiligt wird, wird der Bürgermeister ermächtigt, für diesen Antrag das Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Sachverhalt:

 

Dem Betreiber der Abgrabung wurde durch den Kreis Heinsberg zuletzt mit Änderungsbescheid vom 5. Februar 2018 die Verlängerung der Abgrabung erteilt. Aufgrund der Nebenbestimmungen der Genehmigung müssen der Abbau spätestens bis zum 30. September 2018 und die Rekultivierung spätestens bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

 

Mit Schreiben vom 16. Juli 2018 hat der Abbaubetreiber fristgerecht vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes beim Kreis Heinsberg beantragt, die Frist für den Abbau bis zum 31. Dezember 2031 und für die Verfüllung bis zum 31. Dezember 2035 zu verlängern.

 

Der Abbaubetreiber begründet seinen Antrag damit, dass der Materialabbau sowie die Herrichtung der Abgrabungsstelle nach den Vorgaben der bisherigen Genehmigung nur durch eine Verlängerung möglich seien.

 

Mit Verfügung vom 31. Juli 2018 beteiligte der Kreis Heinsberg die Gemeinde Selfkant am Verfahren und bittet um Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

 

Fristwahrend wurde das Einvernehmen unter Hinweis auf die Zuständigkeit der politischen Gremien und die festgelegten Sitzungstermine zunächst verweigert. Der Kreis Heinsberg wird die Gemeinde Selfkant  unter Beachtung der festgelegten Sitzungstermine erneut beteiligen.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt und bat um Wortmeldungen. Nach kurzer Diskussion schlug Herr Stassen vor, einem eventuellen Neuantrag mit den erläuterten Eckpunkten zuzustimmen.

 

Anschließend wurde der neue Beschlussvorschlag erarbeitet und der Bürgermeister ließ hierüber abstimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig