Beschluss:
C.1 Beschlussfassung über die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – mit Begründung sowie der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 10 Enthaltungen
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen,
Hundsrath – im vereinfachten Verfahren als Satzung. Die textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan bleiben unverändert. Der Bürgermeister wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 10 Enthaltungen
Sachverhalt:
Um sich die Option einer späteren Erweiterung des Baugebietes in Richtung Westen offen zu halten, wurde das Straßengrundstück etwas anders als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen, parzelliert. Bedingt durch diese Änderung ist es notwendig, das Baufenster für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Flurstück 220 zu verkleinern, da dieses nunmehr in den Straßenkörper hineinragt.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 16. Mai 2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – mit Begründung in der Zeit vom 09. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 02. Juli 2018 wurden, unter Fristsetzung bis zum 10. August 2018, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – nebst Begründung in der Zeit vom 09. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Die entsprechenden
Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?35915
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und
Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der
Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der
sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem
der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 - Saeffelen, Hundsrath - wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath –aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt und ließ über die Beschlussvorschläge abstimmen.