Beschlussvorschlag:

 

C.1      Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

            Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

C.2      Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

 

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn -

 

1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

2.  die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 


Sachverhalt:

 

A         Verfahrensstand

Nachdem der Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

 

Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sogenannten Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche, sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sogenannten Etikettenschwindels in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlug die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – beschlossen.

 

Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 49 -51/2014 vom 21. Dezember 2014 öffentlich bekannt gemacht.

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 1. Juli 2018 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufhebungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2. Juli 2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36273 abrufbar.

 

 

 

B         Beratung und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung sowie bei der Aufhebung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

B.1      Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

B.2      Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.

 

 

 

Nach kurzer Diskussion und Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über die Beschlussvorschläge einzeln abstimmen.