Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2017 mit der Bilanzsumme von 80.844.274,20 € fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -194.662,34 € ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
b)
Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1
GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017
vorbehaltlos Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.10.2017 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2017 geprüft.
Der entsprechende Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk werden Ihnen in gebundener Fassung postalisch übersandt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2018 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.
Herr Corsten erläuterte den Beschluss und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zu a) einstimmig
Zu b) einstimmig, der Bürgermeister stimmte hier nicht mit.