Beschluss: vertagt in Rat

Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

 

Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Besetzung der Gremien wurde in der letzen Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen. Lediglich die Mitglieder in die Zweckverbandsversammlung des Realschulzeckverbandes wurden nicht bestimmt, da sie wegen Beratungsbedarf vertagt wurden.

 

 

Herr Stassen erklärte wiederum, dass es wiederum Beratungsbedarf gebe und beantragte wiederum Vertagung.

 

Hierüber wurde abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen