Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Herr Frank Köhnen wurde zum Ortsvorsteher ernannt.


Gemäß § 3 der Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher gewählt.

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Entscheidung zum Ortsvorsteher Schalbruch vertagt.

 

Die CDU-Fraktion schlug in der Sitzung Herrn Frank Köhnen für den Ortsvorsteher der Ortschaft   Schalbruch vor.

 

Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Erzielt eine Partei in einem Gemeindebezirk die absolute Mehrheit, so kann der Rat praktisch eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher wählen.

 

Da die Ortsvorsteher für das Gebiet ihrer jeweiligen Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, wurde er nach den Vorschriften der GO NW zum Ehrenbeamten zu ernannt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig