Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Bürgermeister übernahm die Sitzungsleitung und verpflichtet gemäß § 67 Abs. 3

GO die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die einzuführenden Ratsmitglieder verpflichteten sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mit Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung konnte auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.