Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters erfolgte durch den Altersvorsitzenden (§ 65 Abs. 5 GO).

 

Vor dem zu leistenden Amtseid verlieh der Altersvorsitzende Herrn Bürgermeister Corsten die Bürgermeisterkette.

 

Anschließend leistete der Bürgermeister gemäß § 46 LBG folgenden Diensteid:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Herr Dr. Kambartel wünschte Herrn Bürgermeister Corsten für seine Amtszeit stets eine glückliche Hand und alles Gute.