Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Gemeindevertretung zu ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 GO NW muss die erste Sitzung innerhalb von drei Wochen nach der Beginn der Wahlzeit stattfinden. Die Sitzung ist bis zur Einführung des neu gewählten Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden zu leiten.

 

Die Sitzungsleitung übernahm bis zur Vereidigung des Bürgermeisters der Altersvorsitzende Herr Dr. Karl-Heinz Kambartel.  Er begrüßte die Anwesenden und Ratsmitglieder.

 

Herr Dr. Kambartel stellte die form- und fristgerechte Einladung fest.