Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ergaben sich folgende Wortmeldungen:

 

Herr Hall aus Hillensberg fragte nach, warum erst jetzt über den Antrag der Oldtimerfreunde Hillensberg diskutiert werde, obwohl in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung bereits über die Vergabe des Feuerwehrgerätehauses Hillensberg entschieden wurde.

 

Herr Bürgermeister Corsten entgegnete, dass sich neue Aspekte ergeben hätten und nunmehr die Gemeindevertretung hierüber erneut entscheiden solle.

 

Anschließend meldete sich Herr Karl Busch  aus Isenbruch und hatte folgende Fragen:

 

1. Sind die Eigentümer der  Grundstücke Gemarkung Havert Flurstücke 185 u. 186 (Isenbruch) beim Verkauf über die Verkehrsschilder und die Entwässerungsanlage aufgeklärt worden? Gibt es hierüber eine Grunddienstbarkeit?

2. Warum ist der Rat hierüber nicht unterrichtet worden?

3. Hat der Rat bei Grunddienstbarkeiten zu entscheiden?

 

Herr Kämmerer Jans beantwortete die Fragen wie folgt:

 

Er verwies auf die Zuständigkeitsordnung, wonach Grundstückgeschäfte bis zu einem Wert von 15.000 Euro in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. Diese Wertgrenze (früher: 30.000 DM) wurde mit rund 17.000 Euro nicht erreicht, insofern eine Beteiligung des Rates sich erübrigt hat. Grunddienstbarkeiten für Entwässerung etc. sind nicht eingetragen, da sie bei Verkauf bereits offenkundig vorhanden waren.