Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschloss,
1. den seit dem 26. Juni 2000 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan (VDP) Nr. 6/98 „Natural Event Center“ aufzuheben.
2. Im Aufhebungsverfahren die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen sowie den Aufhebungsbeschluss offen zu legen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 6/98 – Natural Event Center – erhielt am 26. Juni 2000 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 26/2000 Rechtskraft.
Der in diesem Zusammenhang zwischen der Gemeinde Selfkant und dem Vorhabenträger geschlossene städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB sah eine Durchführungsverpflichtung der Einzelvorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der jeweiligen Baugenehmigung vor. Diese Bauanträge wurden jedoch nie gestellt.
Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB ist der Vorhaben- und Erschließungsplan von der Gemeinde aufzuheben, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen