Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss,

 

1.                  für den Bereich der geplanten Abgrabung den Bebauungsplan  Selfkant Nr. 5

           aufzuheben

2.                  im Aufhebungsverfahren die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen

           sowie den Aufhebungsbeschluss offen zu legen.

 


Am Waldgebiet zwischen Tüddern und Süsterseel erfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 – Westerheide – nicht nur das Areal des ehemaligen Großwild- und Safariparks Tüddern, sondern auch die Flächen um die ehemalige „Charlys Ranch“ sowie die Bereiche um die „Waldschänke“ und die Tennisanlage entlang des Höngener Weges.

 

Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 5 – Westerheide – ist sei dem 22. Juli 1982 rechtskräftig.

 

In einem Teilbereich des Areals des ehemaligen Großwild- und Safariparks Tüddern ist eine Abgrabung vorgesehen. Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 5 – Westerheide -  stellt für das vorgesehene Abgrabungsgebiet eine überbaubare Fläche in einem SO-Gebiet mit der Zweckbestimmung „Löwen-Safari und Vergnügungspark“ dar.

Der Plan enthält gemäß § 30 Abs. 1 BauGB Festsetzungen

-          über das Art und Maß der baulichen Nutzung

-          der überbaubaren Grundstücksflächen

-          der Verkehrsflächen

so dass dieser Bebauungsplan als qualifizierter Bebauungsplan zu betrachten ist mit der Folge, dass das Vorhaben der beabsichtigten Abgrabung ohne ein entsprechendes Aufhebungs- oder Änderungsverfahren dieses Bebauungsplanes Nr. 5 ebenfalls nicht zulässig ist.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, für den Bereich der geplanten Abgrabung den Bebauungsplan  Selfkant Nr. 5 aufzuheben.

 

Herr Werny (SPD) stimmte dem Antrag nicht zu, da das Gelände damit für jedwede andere Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

20 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen