Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss, ihren Beschluss zur Einleitung des Verfahrens der Änderung Nr. N4 des Flächennutzungsplanes abzuändern und den Änderungsbereich der Änderung Nr. N4 durch Einzug des Grundstückes Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 132, auf einer Tiefe von ca. 50 m entlang der L 228, zu erweitern.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2009 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N4  des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Ziele dieser Änderung ist die Darstellung einer „Fläche für Gemeindebedarf“ im Bereich der Verknüpfung der L 410 mit der L 228 in Heilder. Hier soll ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Höngen/Saeffelen gebaut werden.  Der ursprüngliche Beschluss umfasste das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 131, auf einer Tiefe von ca. 50 m entlang der L 228.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1), Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 7/2009 am 15. Februar 2009 öffentlich bekannt gemacht. Zwischenzeitliche Überlegungen und Verhandlungen der Gemeinde Selfkant mit dem Kreis Heinsberg eröffneten die Möglichkeit, an der in Rede stehenden Stelle zusätzlich neben einem neuen Feuerwehrgerätehaus auch eine Rettungswache einzurichten. Hierzu muss das Areal jedoch vergrößert werden.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, den am 29. Januar 2009 beschlossenen Änderungsbereich N4 nach Westen unter Einbezug des Grundstückes Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 132, auf einer Tiefe von ca. 50 m entlang der L 228, zu erweitern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig