Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

C.        Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N1  - Wehr, Süd-Ost  - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

 

Beschluss:

 

Die  Gemeindevertretung beschloss, nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Änderung N1 – Wehr, Süd-Ost – für die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Flurstück 7 die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 


A         Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat am 4. September 2008 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung N1 - Wehr, Süd-Ost - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Änderung soll auf dem Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Flurstück 7 die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ geändert werden.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37 – 39/2008 am 28.September 2008 gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 7/2009 vom 14. Februar 2009 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zur Änderung Nr. N1 vom 25. Februar 2009 bis einschließlich 25. März 2009 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 6. Februar 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. März 2009 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zur Änderung Nr. N1 des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 26. März 2009 bis einschließlich 27. April 2009 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 7/2009 vom 15. Februar 2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B         Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) sowie der Offenlage (B.3) vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

B.1      keine

 

 

B.2

B.2.1   Die Beteilige bringt folgenden Hinweis vor:

 

Gegen die o. a. Flächennutzungsplanänderung werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Es wird jedoch darum gebeten, bei der weiteren Planung des Feuerwehrgerätehauses, insbesondere der Zufahrt zur B 56, beteiligt zu werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nahm den Hinweis zur Kenntnis und beschloss ihn in die Begründung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

B.2.2   Die Beteiligte weist auf folgendes hin:

 

„Nach Überprüfung der verfügbaren Daten zum Kulturgüterbestand (Bodendenkmäler) sind derzeit keine nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Bei dieser Prognose ist jedoch zu beachten, dass die verfügbaren Daten grundsätzlich nicht durch eine systematische Erhebung gewonnen wurden und damit nur ansatzweise eine Bewertung zum Kulturgüterstand in dieser Fläche ermöglichen.“

 

Im Umweltbericht in dieser Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass

„an der B 56, die in Teilen auch auf ehemalige römische Wegeführungen zurückgeht, in den Randbereichen bodendenkmalrelevante Funde möglich sein können. Fundstellen in der näheren Umgebung geben Anlass zur Vermutung. Konkrete Hinweise und begründete Verdachtsmomente bestehen derzeit nicht.“

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und in der Begründung aufzunehmen, dass beim Auftreten archäologischer

Bodenfunde oder Befunde die Gemeinde Selfkant als untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist und des Bodendenkmal sowie die Fundstelle unverändert zu erhalten und die Weisungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zum Fortgang der Arbeiten abzuwarten sind.

 

Abstimmungergebnis:

einstimmig

 

B.2.3   Die Beteiligte gibt folgenden Hinweis:

 

„Aus den Plänen geht hervor, dass an der Südseite ein Schutzbereich (Ver- und Entsorgungsleitung, als bedingt nicht überbaubare Fläche) vorgesehen ist. Hierdurch ist die Abwasserleitung zur Genüge abgesichert. Dies beinhaltet  auch, dass keine schweren Verkehrsbewegungen bzw. die Anpflanzung von Bäumen über der Abwasserleitung gestattet sind.“

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, ihn in die Begründung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

C.        Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N1  - Wehr, Süd-Ost  - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig