Beschluss:

 

C.        Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N1  - Wehr, Süd-Ost  - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umeltausschuss empfiehlt der  Gemeindevertretung zu beschließen, nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Änderung N1 – Wehr, Süd-Ost – für die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Flurstück 7 die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 


B         Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) sowie der Offenlage (B.3) vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

B.1      keine

 

 

B.2

B.2.1   Die Beteilige bringt folgenden Hinweis vor:

 

Gegen die o. a. Flächennutzungsplanänderung werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Es wird jedoch darum gebeten, bei der weiteren Planung des Feuerwehrgerätehauses, insbesondere der Zufahrt zur B 56, beteiligt zu werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, ihn in die Begründung aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

B.2.2   Die Beteiligte weist auf folgendes hin:

 

„Nach Überprüfung der verfügbaren Daten zum Kulturgüterbestand (Bodendenkmäler) sind derzeit keine nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Bei dieser Prognose ist jedoch zu beachten, dass die verfügbaren Daten grundsätzlich nicht durch eine systematische Erhebung gewonnen wurden und damit nur ansatzweise eine Bewertung zum Kulturgüterstand in dieser Fläche ermöglichen.“

 

Im Umweltbericht in dieser Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass

„an der B 56, die in Teilen auch auf ehemalige römische Wegeführungen zurückgeht, in den Randbereichen bodendenkmalrelevante Funde möglich sein können. Fundstellen in der näheren Umgebung geben Anlass zur Vermutung. Konkrete Hinweise und begründete Verdachtsmomente bestehen derzeit nicht.“

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und in der Begründung aufzunehmen, dass beim Auftreten archäologischer

Bodenfunde oder Befunde die Gemeinde Selfkant als untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist und des Bodendenkmal sowie die Fundstelle unverändert zu erhalten und die Weisungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zum Fortgang der Arbeiten abzuwarten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

B.2.3   Die Beteiligte gibt folgenden Hinweis:

 

„Aus den Plänen geht hervor, dass an der Südseite ein Schutzbereich (Ver- und Entsorgungsleitung, als bedingt nicht überbaubare Fläche) vorgesehen ist. Hierdurch ist die Abwasserleitung zur Genüge abgesichert. Dies beinhaltet  auch, dass keine schweren Verkehrsbewegungen bzw. die Anpflanzung von Bäumen über der Abwasserleitung gestattet sind.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, ihn in die Begründung aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig