Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – zu und beschließt, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB NW) einzuleiten. In der textlichen Festsetzung wir geregelt, dass für die ersten zwei Felder der Gabionenwand auf der zur Westzipfelhalle gewandten Seite Fremdwerbung erlaubt wird.

 

Weiterhin wird beschlossen, die

 

1. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

und

2. die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem in der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 08. Juni 2018 beantragt der Verein „Ues Tüddere e.V.“, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – dahingehend zu ändern, dass Fremdwerbung im Bebauungsplangebiet (auf den ersten beiden Feldern der Gabionenwand) erlaubt wird.

 

Die Verfahrenskosten der Änderung würden  - nach telefonischer Rücksprache - vom Antragsteller übernommen werden.

 

Es ist zu bedenken, dass der Rat der Gemeinde Selfkant mit Beschluss vom 14.12.2017, TOP 21, die Plakatierung im Gemeindegebiet abschließend geregelt hat. Auch wenn letztendlich der Aufstellungsort für Tüddern z. Z: noch nicht abschließend geregelt ist, würde die Umsetzung des Änderungsbegehrens dem vorgenannten Beschluss zuwider laufen.

 

Sofern die Gemeindevertretung dennoch beabsichtigt, dem Antrag zuzustimmen, ist über den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Nach ausgiebiger Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:      10

Nein- Stimmen:  10

Enthaltungen:      0