Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss

 

1.         Im Rahmen der Änderung Nr. N4 - Heilder - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant  die Darstellung auf dem Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstück Nr. 131,  in einem Teilbereich (ca. 50 x 50 m) von „Fläche für die Landwirtschaft in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 

 

2.         Zum Verfahren der Änderung Nr. N4 – Heilder – des Flächennutzungsplanes

 

-          die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-          die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-          die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 


Grundlage für die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Notwendigkeit der Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen Höngen mit Groß- und Kleinwehrhagen sowie Saeffelen mit Dieck.

 

Ziel ist es, westlich der Ortschaft Saeffelen, entlang der L 228 ein zentral gelegenes Feuerwehrgerätehaus zu errichten, welches die zuständige Löschgruppe Höngen – Saeffelen beherbergen soll.  Mit dieser Änderung soll die derzeitige dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ auf dem Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 131 auf einer Tiefe von ca. 50 m entlang der L 228 als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt werden (siehe beiliegenden Plan).

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Saeffelen erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

 

Auch unter Würdigung des an sich landschaftlich sensiblen Außenbereiches, bietet sich die Errichtung eines zentral gelegenen Feuerwehrgerätehauses zur Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen Heilder, Höngen, Groß- und Kleinwehrhagen sowie Saeffelen an dieser Stelle an, weil dieser Standort fast in der geographischen Mitte zwischen diesen Orten liegt und so die Einsatzstellen innerhalb der vorgegebenen Ausrückzeiten erreicht werden können. Für den Brandschutz außerdem sehr bedeutsam ist die unmittelbare Nähe zur L 410 (der früheren NL-Transitstraße N 274), die aufgrund des anfallenden hohen Verkehrsaufkommens, besonderes Augenmerk aus Sicht der Rettungsorganisation verdient.

 

Ein weiterer Grund für diesen Standort ist darin zu sehen, dass sonstige geeignete (gemeindliche oder ggfls. von Privat zu erwerbende) Flächen - in den genannten Orten - zur Zeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Das Grundstück befindet sich im Besitz der Entwicklungsgesellschaft Selfkant. 

Mit Verfügung vom 05.12.2008 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die vorgesehene Änderung bestehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig