Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschloss nach Durchführung des 2. Änderungsverfahrens den Bebauungsplan Selfkant Nr. 28 – Höngen, Biesener Feld -, gemäß § 10 BauGB als Satzung, mit der Ziffer 1 der „Textlichen Festsetzungen“ wie folgt neu gefasst wird.

 

 

„ 1.       Ausnahmen gem. § 4 (2) und § 4 (3) BauNVO

 

Von den im allgemeinen Wohngebiet zugelassenen Nutzungsarten sind nicht zulässíg

 

Nr. 2    die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe,

 

Nr. 3    Anlagen für sportliche Zwecke.

 

Im allgemeinen Wohngebiet sind keine Ausnahmen gem. § 4 (3) BauNVO zulässig.“


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat am 4. September 2008 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bauungsplanes Selfkant Nr. 28 – Höngen, Biesener Feld – beschlossen. Mit dem 2. Änderungsverfahren soll Ziffer 1 der „textlichen Festsetzungen neu gefasst werden.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37 – 39/2008 vom 28. September 2008 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37 – 39/2008 vom 28. September 2008 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes vom 6. Oktober 2008 bis einschließlich 6. November 2008 bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 10. September 2008 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. Oktober 2008 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 7. November 2008 bis einschließlich 8. Dezember 2008 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37 – 39/2008 vom 28. September 2008 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und während der Offenlage wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig