Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Den vorgelegten Planungen wird zugestimmt.


Am 18. Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung  Investitionsprogramm  „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter drei Jahren auszubauen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies im Jahr 2013 rd. 144.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Im Jahr 2010 sollen Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens erhalten.

 

Das Land hat hierzu Förderrichtlinien erlassen, die Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen für Neu, Aus und Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung von geeigneten Räumen aller Arten fördert, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren dienen.

 

Nach den Förderrichtlinien sind in der ersten Stufe der Bezuschussung den Landesjugendämtern über das Jugendamt des Kreises Heinsberg (Antragsteller) die Anträge bis zum 29. August 2008 vorzulegen. Unter Beteiligung eines Architekturbüros wurden zwischenzeitlich fristgerecht die Antragsunterlagen respektive Planungsunterlagen mit einer Kostenermittlung dem Jugendamt des Kreises Heinsberg vorgelegt.

 

Am 8. August 2008 fand ein Gespräch mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Heinsberg vor Ort statt, in dem die konkreten Planungen der Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie deren Finanzierung im Einzelnen für die Gemeindekindergärten in Schalbruch und Wehr besprochen wurden. Dabei wurden die Vorhaben unter Berücksichtigung  der Jugendhilfeplanung des Kreises Heinsberg im Einzelnen erörtert. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die vorgelegten Planungen von Seiten des Kreises Heinsberg und des Landesjugendamtes befürwortet wird.

 

Die Planungen wurden in der Sitzung vorgestellt.

 

Dabei ist von folgenden Kosten und deren Finanzierung auszugehen:

 

Gemeindekindergarten „Die Kleinen Strolche“ Wehr

Investitionskosten:        rd.   81.800 €

Bezuschussung:            rd.  68.800 € (84,11 %)

Eigenanteil:                   rd.  13.000 €

 

 

Gemeindekindergarten „Sonnenstrahl“ Schalbruch

Investitionskosten:        rd.   242.000 €

Bezuschussung:           rd.   216.000 € (89,26 %)

Eigenanteil:                   rd.     26.000 €

 

 

 

 

Durch die Investitionsmaßnahmen können 12 Plätze in Schalbruch und 6 Plätze in Wehr für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit den Umbauarbeiten in den gemeindlichen Kindergärten soll im Jahr 2009 begonnen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Neiß verwies zunächst auf die umfangreichen Erläuterungen zur Einladung.

 

Herr Dr. Kambartel fragte nach, wie viele Kinder unter 3 Jahren z.Zt. die gemeindlichen Einrichtungen nutzen.

 

Von der Verwaltung wurde erklärt, dass im Kindergarten Wehr in einer Spielgruppe, die dreimal wöchentlich morgens stattfindet, z. Zt. 10 Kinder unter 3 Jahren betreut und im Kindergarten Schalbruch 5 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

 

Das Architekturbüro Knarren stellte zunächst die Planungen zum Umbau bzw. zur Erweiterung der gemeindlichen Kindergärten Wehr und Schalbruch vor.

 

Herr Bürgermeister Corsten wies darauf hin, dass sich aufgrund einer Unklarheit bei den Richtlinien die Zuschussbeträge und der Eigenanteil im Gemeindekindergarten „Die Kleinen Strolche“ Wehr geändert habe.

Investitionskosten:     rd. 81.800 €

Bezuschussung:        rd. 63.700 €

Eigenanteil:                rd. 18.100 €

 

Herr Ruers regte an, ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Umbaumaßnahme am Kindergarten Wehr die Eingangstreppe behindertengerecht (Kinderwagengerecht) zu gestalten, da z. Zt. keine Möglichkeit besteht mit einem Rollstuhl bzw. mit einem Kindergarten ins Kindergartengebäude zu gelangen.

 

Herr Schwartzmanns merkte an, dass dies mit Mehrkosten verbunden sei, die nicht bezuschusst werden.

 

Herr Bürgermeister Corsten erklärte, dass die Änderung der Eingangstreppe im Rahmen der Umbaumaßnahme im Kindergarten Wehr mit in Angriff genommen werde.

 

Des weiteren wurde von der Verwaltung erklärt, dass die Anträge zwischenzeitlich über den Kreis Heinsberg dem Landschaftsverband zugeleitet wurden.

 

Sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion bedankte sich bei der Verwaltung, für die schnelle Handlungsweise und die Beantragung der Mittel.

 

Nach einer kurzen Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über die vorgelegten Planungsentwürfe abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                                   einstimmig