Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 6, Nr. 8 beantragt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die Darstellung des v.g. Grundstückes von Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert wird. Die Lage des Grundstückes ist aus dem in der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. 

 

Wie die Antragstellerin erläutert, ist vorgesehen, nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes, falls erforderlich) auf der dann zur Verfügung stehenden neuen Baufläche mehrere Bungalows zu errichten, die Wohnraum für Senioren oder auch für junge Paare schaffen würden.

 

Das Grundstück ist 2.773 m² groß und derzeit mit einem Wohnhaus und diversen anderen Bauteilen bebaut. Es wird weder vom Geltungsbereich der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Millenbruch noch von der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles  Havert erfasst und damit dem sog. Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Weiterhin liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet.

 

Sofern die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant politisch gewünscht ist, müsste hierzu (vor Einleitung des Änderungsverfahrens) eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung gestellt werden.

 

Nach kurzer Diskussion, entschieden sich alle Fraktionen gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Hierrüber ließ der Ausschussvorsitzende abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig