Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Verkleinerung des Baufensters, angepasst an die neue Straßenführung, zu und beschließt das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB NW) einzuleiten.

 

Weiterhin wird beschlossen,

 

1.      die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW) und

 

2.      die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Um sich die Option einer späteren Erweiterung  des Baugebietes in Richtung Westen offen zu halten, wurde das Straßengrundstück etwas anders als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen, parzelliert. Bedingt durch diese Änderung ist es notwendig, das Baufenster für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Flurstück 220 zu verkleinern, da dieses nunmehr in den Straßenkörper hineinragt.

 

Zur Verdeutlichung wird auf den der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen. Die entsprechenden Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?35915 abrufbar.

 

Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Schmell von der Gemeindeverwaltung, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen 15

Enthaltungen 4