Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Der Beschluss über die Gewährung eines jährlichen Zuschusses an den Förderverein MiSS e.V. sowie an den Heimat- und Bürgerverein Schalbruch e.V. wurde bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses vertagt.

 

 


Mit Schreiben vom 1. September 2005 beantragte der Förderverein MiSS e.V. die Aufnahme in das Vereinsregister und die Gewährung einer jährlichen Beihilfe. Bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur am 08.09.2005 und am 08.02.2006 wurde über den Antrag beraten.

 

In der Sitzung des Ausschusses vom 08.09.2005 wurde beschlossen, den Förderverein in die jährliche Förderung aufzunehmen und die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Informationen einzuholen, damit anhand dieser Informationen die Höhe der Beihilfe festgelegt werden kann. Zur Sitzung des Ausschusses vom 08.02.2006 wurden die weiteren Informationen vorgelegt, der Tagesordnungspunkt wurde jedoch im Hinblick auf die Änderung der Richtlinien vertagt.

 

Eine Zuschussgewährung ist gemäss Punkt 2.5 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen möglich. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Selfkant und leistet regelmäßig praktische Vereinsarbeit und die Mitglieder wohnen überwiegend in der Gemeinde Selfkant.

 

Der Heimat- und Bürgerverein Schalbruch e.V. beantragte mit Schreiben vom 14. Januar 2006 die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Gemeinde Selfkant gemäss Punkt 2.3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 08.02.2006 wurde über den Antrag beraten und im Hinblick auf die Änderung der Richtlinien vertagt. Eine Zuschussgewährung ist gemäss Punkt 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen der Gemeinde Selfkant möglich. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Selfkant und praktiziert regelmäßig praktische Vereinsarbeit. Darüber hinaus wohnen die Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant.

 

Die Überarbeitung und Änderung der Richtlinien der Gemeinde Selfkant wurde bis zur nächsten Sitzung des Rates der Gemeinde Selfkant vertagt. Aus diesem Grunde wurde von den Ausschussmitgliedern auch eine Vertagung dieses Tagesordnungspunkte beantragt.  

 

Frau Deckers ließ über den Vertagungsantrag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

 

Die sachkundige Einwohnerin Frau Huchel, erklärte für den Fall, dass sie abstimmungsberechtigt gewesen wäre, hätte sie dem Vertagungsantrag zugestimmt.