Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18

 

Der Ausschuss beschliesst, die Anträge des Fördervereins des Kindergartens St. Gertrud Tüddern und des Fördervereins „Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Lambertus Selfkant-Höngen e.V.“ auf Gewährung einer jährlichen Beihilfe bzw. einer Spende abzulehnen.

 


Der Förderverein des Kindergartens St. Gertrud Tüddern und der Förderverein „Kath. Tageseinrichtung für Kinder St.  Lambertus Selfkant-Höngen e.V. „ batten um Gewährung einer jährlichen Beihilfe bzw. einer Spende für den jeweiligen Förderverein.

 

Die Ziele beider Fördervereine ist die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit des Kindergartens in materieller und finanzieller Hinsicht. Die Anträge waren der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Gemäss Punkt 2.5 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist eine Bezuschussung der Fördervereine möglich. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Selfkant und leistet regelmäßig praktische Vereinsarbeit. Die Mitglieder wohnen überwiegend in der Gemeinde Selfkant.

 

Es war zu berücksichtigen, das im Tagesordnungspnkt 2 über die Änderung der Richtlinien beraten wurde mit der Antragszielrichtung, Fördervereine nicht zu bezuschussen.

 

Ebenfalls wurde angemerkt, dass für den Kindergarten Tüddern 17.000,-- € und für den Kindergarten Höngen (beide in kirchlicher Trägerschaft) 19.000,-- € zur Erstattung nicht gedeckter Betriebskosten in den Haushaltsstellen 464.71800 bzw. 464.71800 für das Jahr 2006 eingeplant sind.

 

Frau Deckers verwies auf die Ausführungen der Sitzungsvorlage.

 

Nach einer kürzeren Diskussion wurde von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich die Meinung vertreten, dass beide Kindergärten von der Gemeinde Selfkant bereits überdurchschnittlich gefördert werden. Aus diesem Grunde wurde der Antrag gestellt, die Anträge der Fördervereine abzulehnen.

 

Sodann ließ Frau Deckers über den Ablehnungsantrag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                      

Einstimmig

 

Die sachkundige Einwohnerin Frau Huchel, erklärte für den Fall, dass sie abstimmungsberechtigt gewesen wäre, hätte sie der Ablehnung zugestimmt.