Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, Herrn Dirk Schwartzmanns zum Schriftführer sowie Herrn Ad Stelten zum stellvertretenden Schriftführer des Wahlausschusses zu benennen.

 


 

Über die Sitzung des Wahlausschusses ist gem. §  2 Abs. 3 KWahlG in Verbindung mit § 52 GO NW ist über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Hierfür war Schriftführer sowie ein stellvertretender Schriftführer zu benennen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig