Betreff
Ersatzbestimmung eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Schalbruch
Vorlage
350/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zurzeit ist das Mandat des Ortsvorstehers für die Ortschaft Schalbruch unbesetzt. 

 

Die Ortsvorsteher wählte der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit. In der Ortschaft Schalbruch hat die CDU aufgrund des Stimmverhältnisses das Vorschlagsrecht.

 

Wählbar ist jeder, der die Voraussetzungen des § 39 Abs. 6 GONW erfüllt. Hierzu gehört, dass der Bewerber in dem Gemeindebezirk, für den er zum Ortsvorsteher bestellt werden soll, wohnt. Außerdem muss der Gewählte entweder Ratsmitglied sein, oder dem Rat der Gemeinde angehören können.

 

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Franz Schlösser, Am Nordhang 35 in 52538 Selfkant vor.  Herr Schlösser erfüllt die gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen.

 

Da die Ortsvorsteher in der Gemeinde Selfkant mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, müssen sie nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten ernannt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.