Betreff
Antrag der Höngener Vereine auf Gewährung eines Zuschusses im Vorgriff aus den Baufonds 2009
Vorlage
295/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16. April 2008, das als Anlage beigefügt ist, beantragt die Höngener Ortsvorsteherin, Frau Ruth Deckers, im Auftrag der Höngener Vereine (MGV St. Josef Höngen, St. Johannes Baptist Schützenbruderschaft Höngen, TTC Höngen, SV Höngen-Saeffelen, Trommler- und Pfeiferkorps Höngen, Gewerbeverein Höngen und Kulturverein Höngen) die Gewährung eines Zuschusses im Vorgriff auf den Baufonds 2009 für verschiedene Baumaßnahmen in Höngen.

 

Die Vereine haben sich bereit erklärt, an der Außengestaltung des Projektes „Alte Schule“ Höngen aktiv mitzuarbeiten. Im selben Zusammenhang möchten die Vereine auch das Umfeld der Hauptschule optimieren. Nachfolgend aufgeführte Projekte möchten sie verwirklichen:

 

1.         Die Befestigung der Zuwegung zur Turnhalle, die sowohl vom Fußballsport als           auch vom Tischtennisverein genutzt wird. Ebenfalls dient die Turnhalle      regelmäßig dem Männergesangverein als Konzerhalle.

2.         Die Befestigung der Zuwegung zur Sint Jan-Schützenhalle.

3.         Die Verbesserung der Parkplatzsituation vor der Turnhalle für Schule und       Vereine.

 

Da die Vereine schon Mitte Juni 2008 mit den Arbeiten beginnen wollen, denn die „Alte Schule“ soll ja möglichst bald fertig gestellt werden, beantragen sie, eine  Bezu-schussung der Materialkosten. Ein Kostenvoranschlag in Höhe von 5.533,36 € ist als Anlage beigefügt.

 

Da der Baufonds für dieses Jahr bereits verausgabt ist, bitten sie um Bezuschussung im Vorgriff auf den Baufonds 2009.

 

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht aus einem Teil der noch vorhandenen Mittel der Investitionsmaßnahmen für Höngen.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                                            max. Höhe

1 Verein                                                                     15 % der Materialkosten        2.000 €

2 Vereine                                                                   20 % der Materialkosten        4.000 €

3 Vereine                                                                   30 % der Materialkosten        8.000 €

4 Vereine                                                                   40 % der Materialkosten      10.000 €

 

 

 

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2008 sind bereits vorgemerkt bzw. verausgabt. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Bereits in der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Selfkant am 9. September 2002 war dieses Thema bereits Gegenstand der Beratungen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss berät über den vorliegenden Antrag.