Betreff
7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
Vorlage
262/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gebühren für Restabfall bleiben im Jahr 2025 nach dem Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation konstant. In einzelnen Bereichen wird die Gebühr leicht steigen. Dies betrifft auch die Gebühren für den Biomüll.

 

Die Erhöhung der Gebühren ist in erster Linie darin begründet, dass das Abfallentsorgungsunternehmen im Rahmen der rechtmäßig gestellten Preiserhöhungsanfrage für 2025 (Preisgleitklausel) Kostensteigerungen nachgewiesen hat. Diese haben auch unmittelbaren Einfluss auf die Gebühren für Biomüll.

 

Hinzu kommen schwankende Erträge aus der Altpapierverwertung.


In diesem Zusammenhang wird im Jahr 2025 ein Überschuss in Höhe von 50.653,15 Euro (Teilbetrag) aus dem Jahr 2021 und 2022 in die Kalkulation eingestellt, um die Gebühren möglichst stabil zu halten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

MGB

Gebühr 2024

Gebühr 2025

Differenz

60l zwei-

126,00 €

126,00 €

0,00 €

wöchentl.

60l vier-

66,00 €

66,00 €

0,00 €

wöchentl.

80l zwei-

162,00 €

162,00 €

0,00 €

wöchentl.

80l vier-

84,00 €

84,00 €

0,00 €

wöchentl.

120l zwei-

234,00 €

228,00 €

-6,00 €

wöchentl.

120l vier-

120,00 €

120,00 €

0,00 €

wöchentl.

1.100l MGB

2.082,00 €

2.040,00 €

-42,00 €

zweiw.

1.100l MGB

1.116,00 €

1.098,00 €

-18,00 €

vierw.

120l

72,00 €

78,00 €

6,00 €

Biomüll

240l

114,00 €

120,00 €

6,00 €

Biomüll

70l Sack

8,00 €

8,00 €

0,00 €

Hausmüll

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

./.

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

Abwicklung über Produkt

5370