Sachverhalt:
Die
Gemeinde Selfkant stellt aufgrund der Grenzlage zu den Niederlanden, der guten
Verkehrsanbindung an die Niederlande und an in Deutschland liegende Oberzentren
sowie der natürlich geprägten Landschaften einen attraktiven Wohnstandort dar.
Besonders vor dem Hintergrund der stetig steigenden Mietspiegel in den
Ballungszentren sowie der anhaltende Trend zum Homeoffice wird ein Anstieg des
Wanderungssaldos auch zukünftig erwartet. Um sich auch langfristig als
attraktiver und zukunftsfähiger Wohnstandort darzustellen, wird das Thema der
Naherholung immer relevanter. Neben Wasserflächen sind für eine gute
Naherholungsqualität insbesondere auch Waldflächen wichtig.
Aus
diesem Grund ist die Erweiterung der größten zusammenhängenden Waldfläche in der
Gemeinde Selfkant geplant.
Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung von zusätzlichen Waldflächen durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Schaffung zusätzlicher Naherholungsflächen für die ansässige und zukünftige Bevölkerung in Tüddern und des gesamten Gemeindegebietes. Darüber hinaus sollen über eine Erhöhung des Waldanteils positive Effekte auf Natur, Landschaft und das Klima erzielt werden. Ein weiteres wesentliches Planungsziel besteht in der Minimierung bzw. des Ausgleichs negativer Umweltauswirkungen von zusätzlichen Baugebieten.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich östlich der Ortschaft Tüddern und umfasst eine Fläche von ca. 1.010 ha. Derzeit wird das Plangebiet überwiegend landwirtschaftlich in Form von Ackerflächen und Grünland genutzt.
Das Plangebiet ist aus den als Anlage beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich.
Zur Einleitung des Verfahrens ist es erforderlich:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke in „Waldentwicklungsfläche“ zu ändern.
- Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung eines „Waldentwicklungsfläche“ aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant beschließt:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Waldentwicklungsfläche“ zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N 33 – Selfkant, Waldentwicklungsfläche - einzuleiten.
- Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke den Bebauungsplan Selfkant Nr. 61 – Selfkant, Waldentwicklungsfläche - mit der Ausweisung „Waldentwicklungsfläche“ aufzustellen.
- Zu den unter 1. bis 2. benannten Verfahren
· die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen
· die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
./. |