Sachverhalt:
Die
EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom
21.11.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen
Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 3,8 ha umfassenden Plangebietes in Süsterseel zur Realisierung eines Neubaugebietes.
Das Plangebiet ist aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Hierzu ist es erforderlich:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nummern 5, 6 und 339 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
- Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nummern 5, 6 und 339 (teilweise) einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebietes“ aufzustellen.
- Zur Umsetzung des Vorhabens mit der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH als Vorhabenträgerin einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einen Erschließungsvertag abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant beschließt:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nummern 5, 6 und 339 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N 34 – Süsterseel, Am Lehnder Weg - einzuleiten.
- Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nummern 5, 6 und 339 (teilweise) den Bebauungsplan Selfkant Nr. 62 – Süsterseel, Am Lehnder Weg - mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen.
- Zu den unter 1. bis 2. benannten Verfahren
· die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen
· die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, mit der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB nebst zugehörigem Erschließungsvertrag zwecks Durchführung der unter 1. bis 2. genannten Planverfahren und der Erschließung des Plangebietes – Süsterseel, Am Lehnder Weg - abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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