Betreff
Genehmigung Dringlichkeitsbeschluss
Vorlage
254/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der bereits beschlossene Gesamtantrag für die Programmjahre 2024 – 2031 der Städtebauförderung und der zweiten Stufe des IEK und das damit verbundene Umsetzungsprogramm für Höngen, in einem Kostenrahmen von 8.844.000,00 € mit einem Finanzierungsanteil von 3.537.600,00 € wurde von der Bezirksregierung nicht genehmigt.

 

Für das Jahr 2024 ist es jedoch möglich, einen Förderantrag zur Energetischen Sanierung der Multifunktionshalle in Höngen zu stellen. Es handelt sich hierbei um den Förderaufruf EFRE „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“. Hierbei wäre eine Förderung von 80% möglich.

 

Die zugrunde gelegte Kostenberechnung beläuft sich auf 3.807.594,28 € und hätte einen Eigenanteil von 761.518,86 € zur Folge. Da in dieser Maßnahme keine PV- Anlagen gefördert werden, sind Eigenmittel gemäß Finanzierungsplan in Höhe von 877.268,86 € in den gemeindlichen Haushalt einzuplanen.

 

Hierzu wurde am 26. September ein Dringlichkeitsbeschluss an alle Fraktionsvorsitzenden versendet, um diesen zur Beantragung der Fördermittel, wie vorab besprochen, kurzfristig beizufügen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln über den Förderaufruf EFRE „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt

I-42-0051