Sachverhalt:
Der
bereits beschlossene Gesamtantrag für die Programmjahre 2024 – 2031 der
Städtebauförderung und der zweiten Stufe des IEK und das damit verbundene
Umsetzungsprogramm für Höngen, in einem Kostenrahmen von 8.844.000,00 € mit
einem Finanzierungsanteil von 3.537.600,00 € wurde von der Bezirksregierung
nicht genehmigt.
Für
das Jahr 2024 ist es jedoch möglich, einen Förderantrag zur Energetischen
Sanierung der Multifunktionshalle in Höngen zu stellen. Es handelt sich hierbei
um den Förderaufruf EFRE „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“. Hierbei wäre
eine Förderung von 80% möglich.
Die
zugrunde gelegte Kostenberechnung beläuft sich auf 3.807.594,28 € und hätte
einen Eigenanteil von 761.518,86 € zur Folge. Da in dieser Maßnahme keine PV-
Anlagen gefördert werden, sind Eigenmittel gemäß Finanzierungsplan in Höhe von
877.268,86 € in den gemeindlichen Haushalt einzuplanen.
Hierzu wurde am 26. September ein
Dringlichkeitsbeschluss an alle Fraktionsvorsitzenden versendet, um diesen zur
Beantragung der Fördermittel, wie vorab besprochen, kurzfristig beizufügen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss zur Beantragung von
Fördermitteln über den Förderaufruf EFRE „Energieeffiziente öffentliche
Gebäude“
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
I-42-0051 |