Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 30 - Windkraft Selfkant -
Vorlage
252/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In Erfüllung der landesplanerischen Vorgaben erstellt die Bezirksregierung Köln derzeit den Entwurf zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan.

 

Um im sich anschließenden Beteiligungsverfahren qualifiziert zu den vorgesehenen Windenergiebereichen Stellung nehmen zu können, wurde das Änderungsverfahren Nr. N 30 – Windraft Selfkant eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Grundlage bildete in Teilen der zu diesem Zeitpunkt von der Bezirksregierung Köln informell und unverbindlich zur Verfügung gestellte Vorentwurf der zeichnerischen Festlegungen zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbaren Energien“. Weiterhin wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.09.2024 beschlossen, eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit der inhaltlichen Beschränkung durchzuführen, dass ausschließlich die Fläche nordöstlich von Havert und nördlich von Stein (Nr. 4 aus den bereinigten Potenzialflächen) und die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant dargestellten „Gewerblichen Baufläche“ bei Süsterseel, nordöstlich bis zur Gemeindegrenze mit der Gemeinde Gangelt (sog. interkommunale Windenergiefläche) betrachtet werden sollen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen tabellarisch in der Weise aufgearbeitet, als dass die wesentlichen Inhalte gebündelt und stichpunktartig in einer als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst wurden. Auf dieser Grundlage soll nunmehr die Stellungnahme der Gemeinde Selfkant erarbeitet werden, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien eingebracht werden soll.

 

Nachdem nunmehr die Stellungnahmen eingeholt und ausgewertet wurden, ist das vorrangige Ziel des Änderungsverfahrens Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – erfüllt. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

 

Sofern unter Berücksichtigung der im hiesigen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse eine dem „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ vorlaufende Flächenausweisung auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung erfolgen soll, ist ein neues Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

1.    Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – wird eingestellt.

 

2.    Den Bürgermeister zu beauftragen, auf Grundlage der im Rahmen des Änderungsverfahrens Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) eine ganzheitliche Stellungnahme der Gemeinde Selfkant zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln zu erarbeiten und diese im Rahmen des anstehenden Beteiligungsverfahrens als Stellungnahme der Gemeinde Selfkant dort einzureichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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