Sachverhalt:
In Erfüllung der
landesplanerischen Vorgaben erstellt die Bezirksregierung Köln derzeit den
Entwurf zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan.
Um im sich anschließenden
Beteiligungsverfahren qualifiziert zu den vorgesehenen Windenergiebereichen
Stellung nehmen zu können, wurde das Änderungsverfahren Nr. N 30 – Windraft
Selfkant eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Grundlage
bildete in Teilen der zu diesem Zeitpunkt von der Bezirksregierung Köln
informell und unverbindlich zur Verfügung gestellte Vorentwurf der
zeichnerischen Festlegungen zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbaren Energien“.
Weiterhin wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.09.2024
beschlossen, eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB mit der inhaltlichen Beschränkung durchzuführen, dass ausschließlich
die Fläche nordöstlich von Havert und nördlich von Stein (Nr. 4 aus den
bereinigten Potenzialflächen) und die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Selfkant dargestellten „Gewerblichen Baufläche“ bei Süsterseel,
nordöstlich bis zur Gemeindegrenze mit der Gemeinde Gangelt (sog.
interkommunale Windenergiefläche) betrachtet werden sollen.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen tabellarisch in der Weise
aufgearbeitet, als dass die wesentlichen Inhalte gebündelt und stichpunktartig
in einer als Anlage beigefügten
Tabelle zusammengefasst wurden. Auf dieser Grundlage soll nunmehr die
Stellungnahme der Gemeinde Selfkant erarbeitet werden, die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien eingebracht
werden soll.
Nachdem nunmehr die Stellungnahmen
eingeholt und ausgewertet wurden, ist das vorrangige Ziel des
Änderungsverfahrens Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – erfüllt. Das Verfahren kann
daher eingestellt werden.
Sofern unter Berücksichtigung der im
hiesigen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse eine dem „Sachlichen Teilplan
Erneuerbare Energien“ vorlaufende Flächenausweisung auf Ebene der kommunalen
Bauleitplanung erfolgen soll, ist ein neues Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
beschließt:
1.
Das
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 30 – Windkraft Selfkant
– wird eingestellt.
2.
Den
Bürgermeister zu beauftragen, auf Grundlage der im Rahmen des
Änderungsverfahrens Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – eingegangenen
Stellungnahmen (Anlage 1) eine
ganzheitliche Stellungnahme der Gemeinde Selfkant zum „Sachlichen Teilplan
Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln zu erarbeiten und diese im Rahmen
des anstehenden Beteiligungsverfahrens als Stellungnahme der Gemeinde Selfkant
dort einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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