Sachverhalt:
Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit § 18
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder
zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner
einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde
berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den
Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der
Gemeinde Selfkant beziehen.
Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der
Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist
berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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